Steuern in der Schweiz: Welche Steuerarten gibt es?

Die Schweiz hat zwei Hauptarten der Besteuerung: die Quellensteuer und die ordentliche Steuer. Die Quellensteuer betrifft ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den Aufenthaltsbewilligungen L und B. Die ordentliche Steuer betrifft Schweizer Staatsbürger sowie Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C.

Quellensteuer

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz sind unabhängig von ihrer Nationalität dazu verpflichtet, die Quellensteuer zu bezahlen. Ausgenommen sind Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sowie jene Personen, deren Ehepartnerin oder Ehepartner eine Niederlassungsbewilligung C oder die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen. Diese zahlen die ordentliche Steuer.

Wenn du Quellenbesteuert wirst, wird dir der Betrag monatlich direkt von deinem Lohn abgezogen. Anschliessend überweist die Senevita diesen der zuständigen Steuerbehörde. Die Senevita kümmert sich ebenfalls um jegliche administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit deiner Quellensteuer.

Die Quellensteuertarife unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Informiere dich über Tarife deiner Region bei der kantonalen Steuerbehörde.

Mehr Informationen über die Quellensteuer erhältst du hier.

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