Mit deiner Familie in die Schweiz.

Damit du mit deiner Familie in die Schweiz kommen kannst, ist es wichtig, dich über deine Rechte für den Familiennachzug und Partnerschaften zu informieren.

Familiennachzug in die Schweiz

Als EU-/EFTA-Staatsbürgerinnen und -bürger haben deine engsten Familienangehörigen ebenfalls die Möglichkeit, in die Schweiz einzuwandern. Die Regelungen sehen vor, die Familienzusammenführung zu fördern, damit du deine Liebsten in der Schweiz haben kannst.

Folgende Familienmitglieder können in die Schweiz nachkommen:

Ehegattin oder Ehegatte

Wenn du in einer Ehe lebst, hat deine Ehepartnerin/deinen Ehepartner ebenfalls das Recht, in die Schweiz zu ziehen.

Kinder und Grosskinder unter 21 Jahren

Deine Kinder und Grosskinder können – solange sie unter 21 Jahre alt sind – mit dir in die Schweiz einwandern.

Unterhaltsberechtigte Eltern und Grosseltern

Die Bedürfnisse von unterhaltsberechtigten Eltern und Grosseltern werden in der Schweiz berücksichtigt. Deine Eltern und Grosseltern können in die Schweiz nachkommen, sofern sie nicht in Ausbildung sind. Diese Regelung ermöglicht es, auch ältere Familienmitglieder mitzunehmen.

Partnerschaft

In der Schweiz wird zwischen zwei Partnerschaften unterschieden: Die Ehe und das Konkubinat.

Anerkennung Auslandsehe

Wenn dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin nicht im Besitz des Schweizer Bürgerrechts ist, sind zur Anerkennung deiner Ehe in der Schweiz zusätzliche Dokumente erforderlich. Entnimm hierfür frühzeitig Informationen über die notwendigen Dokumente bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland deiner Ehepartnerin oder deines Ehepartners.

Wenn beide Ehepartner ausländische Staatsbürger sind, solltest du dich an die Migrationsbehörde ihres Wohnkantons wenden. Diese ist für das Anerkennungsverfahren zuständig.

Du kannst in der Schweiz als ausländische Staatsbürgerin und -bürger auch gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen lassen.

Wenn du mit deiner Partnerin oder deinem Partner als unverheiratetes Paar zusammen lebst, kannst du einen Konkubinatsvertrag vereinbaren. Erfahre hier mehr über das Konkubinat.

Schule und Ausbildung deiner Kinder

Das Schweizer Schulsystem bietet Kindern hervorragende Ausbildungsmöglichkeiten. In den meisten Gemeinden gibt es eine eigene Primarstufe inklusive Kindergarten. Aufgrund der Harmonisierung des Schweizer Schulsystems gilt eine einheitliche Volksschulausbildung. Ab der Sekundarstufe gehen Kinder in ihrem Einzugsgebiet in die Schule und müssen gegebenenfalls in einen anderen Ort fahren.

Je nach Kanton wird das Unterrichten der Landessprachen und Fremdsprachen unterschiedlich gehandhabt. Allerdings wird an allen Schulen mindestens eine zweite Landessprache und mindestens eine Fremdsprache – meistens Englisch – unterrichtet. Dadurch profitieren deine Kinder von der Sprachförderung.

Nach der obligatorischen Schulzeit gibt es in der Schweiz ein vielfältiges Angebot an Lehrstellen oder Möglichkeiten einer Vertiefung, wie zum Beispiel. die eidgenössische Matura an einem der Gymnasien in deinem Wohnkanton.

Nachfolgend ein paar weiterführende Links zur Einschulung deines Kindes und zum Schweizer Schulsystem:

Kinderbetreuung

In der Schweiz gibt es ein breites Angebot für die Kinderbetreuung: Kindertagesstätten, Tagesfamilien und schulergänzende Mittags- und Nachmittagsbetreuung. Weitere Informationen über die verschiedenen Angebote sowie über die Kosten findest du hier.

Wir pflegen
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Leben in der Schweiz

Das Leben in der Schweiz ist sehr facettenreich. Erfahre hier mehr über die Kultur und Freizeitaktivitäten in der Schweiz.

Wir helfen im Haushalt
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Lebensunterhaltkosten

Hier erfährst du alles rund um deine Lebenshaltungskosten in der Schweiz sowie Anhaltspunkte zur Budgetberechnung.