03. Dez 2020
Wann das Leben welche Wendung nimmt, das wisse man nie, bemerkt Annina Spirig, Fachspezialistin Vorsorge bei Pro Senectute Schweiz. Darum sei es für alle Erwachsenen sinnvoll, sich mir der eigenen Vorsorge zu befassen.
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit im Alltag für Sie sorgt, wer Ihre Finanzen regelt und Sie in rechtlichen Angelegenheiten vertritt. "Wer bezahlt meine Rechnungen, wenn ich es selber nicht mehr kann?" oder "Wer sorgt für mein körperliches und geistiges Wohlergehen?" sind beispielsweise Fragen, die Sie mit dem Vorsorgeauftrag klären und organisieren können.
Beim Vorsorgeauftrag verhält es sich wie beim Testament: handschriftlich verfassen, datieren und signieren. Ist das nicht möglich, muss man ihn notariell beurkunden lassen.
Neben einer natürlichen kann auch eine juristische Person beauftragt werden. Sobald der Vorsorgeauftrag in Kraft tritt, entscheidet diese, ob sie die Aufgaben annehmen möchte. Wird abgelehnt, wendet man sich an eine stellvertretend beauftragte Person, falls aufgeführt. Sollte diese ebenfalls ablehnen, prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Errichtung einer Beistandschaft.
Natürlich ist es ganz wichtig, mit den eingetragenen Vertretungspersonen über den Inhalt des Vorsorgeauftrages zu sprechen, ihnen eine Kopie auszuhändigen und sie darüber zu informieren, wo sich das Originaldokument befindet. Dieses sollte an einer gut auffindbaren Stelle in den Wohnräumen aufbewahrt werden - am besten zusammen mit anderen offiziellen Dokumenten. Im Ernstfall wissen die Vertretungspersonen über den Aufbewahrungsort Bescheid und können dann die weiteren Schritte einleiten. Das zuständige Zivilstandsamt kann auch in seiner zentralen Datenbank hinterlegen, dass jemand einen Vorsorgeauftrag erstellt hat. Das muss aber extra beantragt werden.
Die zu beauftragende Person wird einmalig von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde geprüft - jedoch noch vor der Valdierung des Auftrages. Danach kann sie in ihrem Aufgabenbereich frei agieren. Darum rate ich dazu, nur eine Person einzusetzen, der man volles Vertrauen schenkt.
Ja, der eigene Vorsorgeauftrag kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vorsorgefall noch nicht eingetreten, also die auftraggebende Person noch nicht urteilsunfähig geworden ist. Ein neu erstellter Vorsorgeauftrag tritt - solange er nicht einfach eine Ergänzung des früheren darstellt - automatisch an dessen Stelle.
Der Docupass enthält Vorlagen für die Patientenverfügung, den Vorsorgeauftrag, die Anordnungen für den Todesfall und darüber hinaus noch Erläuterungen zum Erstellen eines Testamentes - also ein hilfreiches Dossier zum Festhalten und Regeln der persönlichen Wünsche. Entscheidet einmal eine Behörde oder ein Gericht, ist die juristische Korrektheit des ausformulierten Willens von grosser Wichtigkeit.
Je genauer die Angaben und Willensäusserung formuliert sind, desto besser werden diese umsetzbar sein. Unsere Vorlage im Docupass eignet sich besonders für Personen mit "einfachen Verhältnissen". Bei grossem Vermögen und/oder mehreren Liegenschaften empfiehlt Pro Senectute eine notarielle Beratung für die Erstellung des Vorsorgeauftrages.
Unsere Erhebung aus dem Jahr 2020 hat gezeigt, dass nur 24 Prozent der Erwachsenen in der Schweiz eine Patientenverfügung ausgefüllt und sogar nur 17 Prozent einen Vorsorgeauftrag erstellt haben. Pro Senectute empfiehlt grundsätzlich allen Erwachsenen Personen, sich mit der persönlichen Vorsorge auseinanderzusetzen, und bietet daher umfassende Wissensvermittlung in Kursen oder Veranstaltungen an, um aufkommende Fragen und Unsicherheiten bezüglich des neuen Erwachsenenrechts zu beantworten und Unsicherheiten auffangen zu können.
Es bleibt zu betonen, dass die persönliche Vorsorge freiwillig ist. So wichtig die Aufklärung und ein bewusster Entscheid dafür oder dagegen sind, so wichtig ist es, dass kein gesellschaftlicher Druck entsteht, die Instrumente des neuen Erwachsenenschutzrechts anwenden zu müssen.
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